Einzelberatung

Die Einzelberatung stellt eine optimale und individuelle Betreuung sicher und steigert in hohem Maße die Motivation und Effektivität Ihrer Ernährungsumstellung.

Bei der Umstellung Ihrer Ernährungsgewohnheiten können wir ganz persönlich auf Ihre Lebensumstände und Zielsetzungen eingehen. Wir erstellen ein Konzept, dass Sie an Ihr Ziel bringen wird und setzen die nötigen Impulse damit Sie die Änderung auch dauerhaft vollziehen können.
Durch die Anpassung Ihres Lebensstils, deren Art und Umfang sie selbst bestimmen, werden Sie schnell merken, wie gut Sie sich fühlen können.

Der Gesetzgeber unterscheidet 2 Arten der Einzelberatung:

  • Ernährungstherapie nach §43
  • Ernährungsberatung (präventiv) nach &20

Eine Ernährungstherapie findet dann statt, wenn Ihr Arzt bei Ihnen eine Erkrankung feststellt, die durch eine Ernährungsumstellung positiv beeinflusst werden kann. Die Ernährungstherapeutische Beratung nach §43 SGB V wird von den Krankenkassen in der Regel mit 5 Beratungseinheiten unterstützt. Die individuelle Beratung umfasst ein Erstgespräch und 4 Folgegespräche. Natürlich können in Einzelfällen mehr oder auch weniger Treffen sinnvoll sein.


Bei der Erstberatung führen wir ein ausführliches Anamnesegespräch durch, was in der Regel Folgendes beinhaltet:

  • wie ist Ihre aktuelle Situation? (Gesundheitszustand, Körperdaten, Tagesablauf inkl. Aktivitäten, Medikamenteneinnahme, etc.)
  • wo liegt das Problem?
  • was sind Ihre Ziele und wie gelangen Sie dorthin?

In den Folgegesprächen sind unter anderem folgende Themen enthalten:
Wie ändere ich mein Essverhalten, was benötigt mein Körper und wie gebe ich es ihm am besten?

  • Wie gestalte ich meinen Alltag?
  • Welche Funktion hat das Essen?
  • Erstellen und auswerten eines Ernährungstagebuchs
  • Wie gehe ich mit belastenden Lebenssituationen um?
  • Welche Lebensmittel wähle ich aus?
  • Wie kaufe ich optimal ein (Einkaufstraining)?

Bei einer ernährungsbedingten Erkrankung können Sie sich vom Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. In der Regel werden wir in diesen Fällen 5 Beratungsstunden durchführen. Der Preis für eine Beratungsstunde beträgt 85 €, die Krankenkassen tragen hiervon bis zu 100% der Kosten. Reichen Sie den Kostenvoranschlag §43 zusammen mit der Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Die Ernährungsberatung nach §20 ist grundsätzlich ähnlich aufgebaut. Es geht hier jedoch darum, Erkrankungen durch individuell angepasste Vorbeugung erst gar nicht entstehen zu lassen. Reichen Sie hier einen Kostenvoranschlag §20 ein. Genehmigt werden in der Regel 3 Beratungsstunden.