Therapeutische Ernährungsberatung (§43)
• Lebensmittelintoleranzen und-allergien: Fructose- und Lactoseunverträglichkeit, Fruktose- und Histaminintoleranz, Zöliakie, echte Lebensmittelallergie
• Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
• Endometriose
• Reizdarm
• Osteoporose
• Adipositas (BMI >30)
weitere Arbeitsgebiete: Neurodermitis/ Psoriasis, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes Mellitus, Rheumatoide Artritis, Mangelernährung, Hashimoto-Thyreoditis
Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse bei Ernährungsberatung nach §43: In der Regel übernehmen die Krankenkassen anteilig die Kosten für 5 Beratungseinheiten (1x 60 min + 4x 30 min) für die Ernährungsberatung nach §43 SGB. Für die Genehmingung der Übernahme von meist 80-90% der Kosten reichen Sie bitte die Ärztliche_Notwendigkeitsbescheinigung zusammen mit meinem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von mir eine Anwesenheitsbestätigung über unsere Termine und die Rechnung. Diese beiden Domkumente reichen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Prävention und Wohlbefinden (§20)
• Ernährung im Alter
• Ernährung bei familiärer Vorbelastung
• Ernährung in den Wechseljahren
• Berufstätige: richtiges Essen im Joballtag (Büro, Schichtarbeit…)
Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse bei Ernährungsberatung nach §20: Die meisten Krankenkassen unterstützen auch die präventive Ernährungsberatung. Dies gilt vor allem, wenn in der Familie ernährungsbedingte Erkrankungen vorliegen. Meist werden 3 Beratungen (1x 60min + 2x 30min) genehmigt. Der Ablauf für die Beantragung entspricht dem nach §43. Bitte reichen Sie mit dem Antrag den Kostenvoranschlag §20 ein. Gerne individualisiere ich diesen für Sie, falls die Krankenkasse das wünscht.